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Energieausweis-Pflicht bei Vermietung: Mieter-Rechte (2026)

Aktualisiert 14.6.2026 · HausMaus Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Vermietung gilt eine Energieausweis-Pflicht: Der Vermieter muss Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und Ihnen nach Vertragsschluss eine Kopie übergeben (§ 80 Abs. 4 und 5 GEG). Schon in der Immobilienanzeige müssen Pflichtangaben wie Energiekennwert und Energieeffizienzklasse stehen (§ 87 GEG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 108 GEG).

Was ist der Energieausweis und was hat er mit Ihrer Vermietung zu tun?

Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das angibt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Er ordnet das Haus einer Klasse von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) zu und nennt einen Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Für Sie als Mieter ist er vor allem ein Frühwarnsystem für die zu erwartenden Heizkosten.

Die wichtigste Tatsache vorweg: Bei der Vermietung muss der Vermieter Ihnen den Energieausweis unaufgefordert vorlegen, und zwar spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 und 5 GEG). Sie müssen nicht danach fragen. Schon in der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Energiekennzahlen genannt sein (§ 87 GEG).

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat diese Regeln 2020 von der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen und fortgeführt. Maßgeblich ist heute das GEG.

Wann muss der Vermieter den Energieausweis vorlegen? (§ 80 GEG)

Das GEG sieht für die Vermietung drei klar getrennte Pflichten vor:

  1. In der Anzeige (§ 87 GEG). Liegt bei Schaltung der Anzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen die Pflichtangaben (Art des Ausweises, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Energieeffizienzklasse) in der kommerziellen Immobilienanzeige stehen.
  2. Bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GEG). Spätestens bei der Besichtigung muss Ihnen der Vermieter oder Makler den Energieausweis unaufgefordert vorlegen oder gut sichtbar auslegen. Findet keine Besichtigung statt, ist der Ausweis unverzüglich vorzulegen, sobald Sie ihn anfordern.
  3. Nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 4 GEG). Unverzüglich nach Abschluss des Mietvertrags muss Ihnen eine Kopie des Energieausweises übergeben werden.

§ 80 Abs. 5 GEG stellt klar, dass diese für den Verkauf formulierten Regeln des Absatzes 4 bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Leasing entsprechend für Vermieter und Makler gelten.

Achtung: Die Vorlagepflicht ist eine ordnungsrechtliche Pflicht, kein Teil Ihres Mietvertrags. Legt der Vermieter den Energieausweis nicht vor, können Sie daraus keine Mietminderung (§ 536 BGB) und keinen Schadensersatz ableiten. Der Energieausweis sagt etwas über das Gebäude, nicht über einen Mangel Ihrer konkreten Wohnung aus.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Worauf Sie achten sollten

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Sie sagen unterschiedlich viel über die tatsächlich zu erwartenden Heizkosten aus.

MerkmalBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageTechnische Berechnung der Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Heizung)Tatsächlicher Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre
Einfluss der BewohnerKeiner – objektive GebäudebewertungStark – hängt vom Heizverhalten der Vormieter ab
Aussagekraft für SieBelastbare energetische Einordnung des GebäudesNur ein grober Anhaltspunkt, je nach Vornutzung verzerrt
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung10 Jahre ab Ausstellung

Praktischer Hinweis: Ein Verbrauchsausweis mit guter Klasse kann täuschen, wenn die Vormieter sehr sparsam geheizt haben. Der Bedarfsausweis ist als Maßstab für die energetische Qualität des Gebäudes aussagekräftiger.

Was tun, wenn der Vermieter den Energieausweis nicht herausgibt?

  1. Vor Vertragsschluss freundlich anfordern. Bestehen Sie auf der Vorlage spätestens bei der Besichtigung. Ein Vermieter, der den Ausweis nicht zeigen will, hat ihn möglicherweise gar nicht.
  2. Nach Vertragsschluss die Kopie verlangen. Sie haben Anspruch auf eine Kopie (§ 80 Abs. 4 GEG). Fordern Sie sie schriftlich an und setzen Sie eine kurze Frist.
  3. Die Behörde einschalten. Bleibt der Vermieter untätig, können Sie den Verstoß bei der zuständigen Behörde des Landes (oft die Bauaufsicht oder das Bauordnungsamt) anzeigen. Sie kann ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro verhängen (§ 108 GEG).
  4. Realistisch bleiben. Die Miete mindern können Sie deshalb nicht – das ist eine reine Behördensache und kein Mietmangel.

Häufige Fehler

  • Annehmen, man müsse aktiv nach dem Energieausweis fragen. Die Vorlage muss unaufgefordert erfolgen (§ 80 Abs. 4 GEG).
  • Den Verbrauchsausweis für eine Heizkosten-Garantie halten. Er spiegelt das Verhalten der Vormieter, nicht Ihre künftigen Kosten.
  • Glauben, ein fehlender Energieausweis rechtfertige eine Mietminderung. Tut er nicht – er wird nicht Bestandteil des Mietvertrags.
  • Einen abgelaufenen Ausweis akzeptieren. Energieausweise gelten nur zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GEG); prüfen Sie das Ausstellungsdatum.
  • Die übergebene Kopie nicht aufbewahren. Heben Sie sie zusammen mit dem Mietvertrag auf – sie gehört in Ihre Unterlagen.

Mit HausMaus geht das einfacher

HausMaus erklärt Ihnen Ihren Mietvertrag mit der Mietvertrags-Analyse Punkt für Punkt und zeigt, welche Unterlagen Ihnen zustehen – darunter das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen (§ 80 GEG). Die übergebene Kopie speichern Sie zusammen mit Mietvertrag und Übergabeprotokoll in Ihrer digitalen Mietakte, damit alle Dokumente an einem Ort liegen. Die Tenant-Funktionen von HausMaus sind für Mieter kostenlos. Wohnen, geregelt.

Häufige Fragen

Muss mir der Vermieter den Energieausweis zeigen?

Ja. Nach § 80 Abs. 4 und 5 GEG muss der Vermieter Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Sie müssen nicht danach fragen. Findet keine Besichtigung statt, muss er ihn unverzüglich vorlegen, sobald Sie ihn anfordern. Nach Abschluss des Mietvertrags haben Sie Anspruch auf eine Kopie.

Was steht im Energieausweis und was bedeutet er für meine Heizkosten?

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes und ordnet es einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu. Der Energiekennwert (in kWh pro Quadratmeter und Jahr) ist ein Anhaltspunkt für die zu erwartenden Heizkosten. Eine schlechte Klasse (G oder H) deutet auf hohe Nebenkosten hin. Eine rechtlich verbindliche Garantie für Ihre konkreten Kosten ist der Wert aber nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Heizung) und ist vom Verhalten der Bewohner unabhängig. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Heizverbrauch der letzten drei Jahre und hängt stark vom Nutzungsverhalten der Vormieter ab. Beide sind nach Ausstellung zehn Jahre gültig.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GEG). Maßgeblich ist das Datum der Ausstellung, nicht der erste Einsatz. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre zehnjährige Gültigkeit, auch über Reformstichtage hinaus.

Kann ich die Miete mindern, wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorlegt?

Nein. Der Energieausweis wird nicht Bestandteil des Mietvertrags. Aus einer fehlenden Vorlage ergeben sich keine mietvertraglichen Ansprüche auf Mietminderung (§ 536 BGB) oder Schadensersatz. Die Vorlagepflicht ist eine ordnungsrechtliche Pflicht nach § 80 GEG. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 108 GEG), die die zuständige Behörde verfolgt.

Welche Angaben muss eine Wohnungsanzeige enthalten?

Liegt bereits ein Energieausweis vor, muss eine kommerzielle Immobilienanzeige nach § 87 GEG mehrere Pflichtangaben enthalten: die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch), den Energiekennwert, den wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit (§ 108 GEG).

Quellen

Dieser Ratgeber stützt sich auf den Gesetzestext und amtliche Quellen. Die zitierten Paragrafen kannst du hier im Original nachlesen:

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