Haustiere in der Mietwohnung: Deine Rechte als Mieter (2026)
Aktualisiert 14.6.2026 · HausMaus Redaktion
Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam (BGH, VIII ZR 168/12). Kleintiere wie Hamster, Fische oder Ziervögel darfst du in üblicher Zahl ohne Erlaubnis halten. Für Hund oder Katze brauchst du meist die Zustimmung des Vermieters – er muss aber den Einzelfall prüfen (§ 535 BGB) und darf nicht grundlos ablehnen.
Darf ich als Mieter Haustiere halten?
Die Tierhaltung gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 535 Abs. 1 BGB) – solange dadurch keine Schäden entstehen und andere Hausbewohner nicht gestört werden. Dein Vermieter kann Tiere deshalb nicht pauschal verbieten. Die wichtigste Regel vorweg: Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam – du darfst Kleintiere immer halten.
Das BGH-Urteil: Generelles Verbot ist unwirksam (§ 535 BGB)
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.03.2013 (Az. VIII ZR 168/12) entschieden, dass eine Formularklausel, die die Haltung von Hunden und Katzen generell untersagt, unwirksam ist (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Sie benachteiligt dich als Mieter unangemessen, weil sie die Tierhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall verbietet.
Achtung: Bei Hund und Katze gilt ein Verbot zwar oft nicht – ein wirksamer Zustimmungsvorbehalt (Haltung nur mit Erlaubnis) ist aber zulässig. Halte also nicht einfach einen Hund, ohne vorher zu fragen. Hole die Erlaubnis schriftlich ein.
Welche Tiere darfst du ohne Erlaubnis halten?
| Tierart | Erlaubnis nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Kleintiere (Hamster, Fische, Ziervögel, Kaninchen) | Nein | In üblicher Anzahl immer erlaubt – auch bei Verbotsklausel |
| Hund, Katze | Meist ja | Vermieter muss den Einzelfall prüfen, darf nicht grundlos ablehnen |
| Exoten, große oder gefährliche Tiere (z. B. Papageien, Schlangen) | Ja | Erlaubnis erforderlich; Ablehnung leichter möglich |
Kleintiere verursachen keine relevanten Schäden oder Störungen. Du darfst sie immer halten – auch wenn der Mietvertrag etwas anderes sagt.
So bekommst du die Erlaubnis für Hund oder Katze
- Schriftlich anfragen – nenne Art, Größe und Zahl der Tiere.
- Argumente liefern – ruhiges Tier, kleine Wohnung passt, keine Allergien im Haus.
- Antwort abwarten – der Vermieter muss eine Interessenabwägung vornehmen (§ 535 BGB).
- Bei grundloser Ablehnung – du kannst die Erlaubnis notfalls gerichtlich durchsetzen.
Maßgeblich für die Abwägung sind Größe und Zahl der Tiere, die Wohnungsgröße, Art und Verhalten des Tieres sowie die Belange der anderen Hausbewohner.
Häufige Fehler von Mietern
- Einen Hund oder eine Katze ohne Erlaubnis anschaffen, obwohl ein wirksamer Zustimmungsvorbehalt gilt
- Annehmen, ein Tierverbot im Vertrag sei immer bindend – Kleintiere sind nie betroffen
- Die Anfrage nur mündlich stellen – ohne Nachweis
- Bei grundloser Ablehnung sofort aufgeben
Mit HausMaus geht das einfacher
Mit HausMaus lädst du deinen Mietvertrag hoch und lässt dir die Klauseln erklären – so siehst du sofort, ob ein Tierverbot wirksam ist oder nicht. Deine Anfrage an den Vermieter und seine Antwort bewahrst du in der digitalen Mietakte auf, sodass du die erteilte Erlaubnis jederzeit nachweisen kannst. Für Mieter ist das kostenlos. Wohnen, geregelt.
Häufige Fragen
Darf mein Vermieter Hunde und Katzen verbieten?
Nicht generell. Eine Klausel, die Hunde und Katzen pauschal verbietet, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12). Der Vermieter kann die Haltung aber von seiner Zustimmung abhängig machen und sie nach einer Interessenabwägung im Einzelfall verweigern – nicht jedoch grundlos.
Welche Tiere darf ich ohne Erlaubnis halten?
Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Ziervögel und ungefährliche Reptilien in üblicher Anzahl darfst du ohne Zustimmung des Vermieters halten (§ 535 BGB) – selbst wenn im Mietvertrag ein Tierverbot steht. Sie gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Im Mietvertrag steht 'Tierhaltung verboten'. Gilt das?
Ein generelles Verbot in einer Formularklausel ist unwirksam. Es gilt dann die gesetzliche Lage: Kleintiere sind erlaubt, für Hund und Katze ist eine Einzelfallabwägung nötig. Ein wirksamer Zustimmungsvorbehalt (Hund/Katze nur mit Erlaubnis) ist dagegen zulässig.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis einen Hund halte?
Hältst du trotz wirksamem Zustimmungsvorbehalt ohne Erlaubnis einen Hund, kann der Vermieter dich abmahnen und die Entfernung verlangen. Hole die Zustimmung daher vorher schriftlich ein – verweigert er sie grundlos, kannst du sie notfalls gerichtlich durchsetzen.
Quellen
Dieser Ratgeber stützt sich auf den Gesetzestext und amtliche Quellen. Die zitierten Paragrafen kannst du hier im Original nachlesen: