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Haustiere in der Mietwohnung: Was Vermieter 2026 dürfen

Aktualisiert 14.6.2026 · HausMaus Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam (BGH, VIII ZR 168/12). Kleintiere wie Hamster, Fische oder Vögel in üblicher Zahl darf dein Mieter ohne deine Erlaubnis halten. Bei Hund und Katze ist eine Einzelfallabwägung nötig (§ 535 BGB) – du darfst die Haltung von deiner Zustimmung abhängig machen, aber nicht grundlos verweigern.

Dürfen Mieter Haustiere halten?

Die Tierhaltung gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 535 Abs. 1 BGB) – solange dadurch keine Schäden entstehen und andere Hausbewohner nicht gestört werden. Als Vermieter kannst du die Tierhaltung deshalb nicht pauschal verbieten. Die wichtigste Regel vorweg: Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam.

Das BGH-Urteil: Generelles Verbot ist unwirksam (§ 535 BGB)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.03.2013 (Az. VIII ZR 168/12) entschieden, dass eine Formularklausel, die die Haltung von Hunden und Katzen generell untersagt, unwirksam ist (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie die Tierhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall verbietet – und verstößt gegen die Gebrauchsgewährungspflicht aus § 535 Abs. 1 BGB.

Achtung: Steht in deinem Mietvertrag eine Klausel wie „Die Tierhaltung ist untersagt", ist sie wirkungslos. Es gilt dann die gesetzliche Lage – der Mieter darf Tiere unter den allgemeinen Voraussetzungen halten.

Welche Tiere sind ohne deine Erlaubnis erlaubt?

Bei der Frage, was erlaubt ist, kommt es auf die Art des Tieres an:

TierartErlaubnis nötig?Hinweis
Kleintiere (Hamster, Fische, Ziervögel, Kaninchen)NeinIn üblicher Anzahl immer erlaubt – auch bei Verbotsklausel
Hund, KatzeJa, EinzelfallabwägungDu darfst Zustimmung verlangen, aber nicht grundlos verweigern
Exoten, große oder gefährliche Tiere (z. B. Papageien, Schlangen, Kampfhunde)JaErlaubnis erforderlich; Ablehnung leichter begründbar

Kleintiere verursachen keine relevanten Schäden oder Störungen und gehören zweifelsfrei zum vertragsgemäßen Gebrauch. Sie sind immer erlaubt – auch wenn der Mietvertrag etwas anderes sagt.

Die Interessenabwägung bei Hund und Katze

Bei Hunden und Katzen ist eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall nötig. Diese Faktoren spielen eine Rolle:

  • Größe und Anzahl der Tiere
  • Größe und Lage der Wohnung
  • Art und Verhalten des Tieres (Rasse, Temperament)
  • Belange der anderen Hausbewohner und Nachbarn
  • bisherige Erfahrungen mit Tierhaltung im Haus

Fällt die Abwägung zugunsten des Mieters aus, musst du die Haltung dulden. Eine grundlose Ablehnung ist unzulässig.

So formulierst du eine wirksame Klausel

Statt eines (unwirksamen) Totalverbots ist ein Zustimmungsvorbehalt zulässig: Die Haltung von Hund und Katze bedarf deiner vorherigen Zustimmung, die du nur aus sachlichem Grund verweigern darfst. Kleintiere bleiben davon ausgenommen. So bleibst du rechtssicher und behältst trotzdem die Übersicht, welche Tiere im Haus leben.

Häufige Fehler von Vermietern

  • Generelles Verbot in den Mietvertrag schreiben – unwirksam, gibt dir keine Handhabe
  • Kleintiere verbieten wollen – nicht durchsetzbar
  • Eine erteilte Erlaubnis grundlos widerrufen
  • Hunde/Katzen pauschal ablehnen, ohne den Einzelfall zu prüfen

Mit HausMaus geht das einfacher

Mit HausMaus erstellst du Mietverträge mit rechtssicheren, aktuellen Klauseln – inklusive eines wirksamen Zustimmungsvorbehalts statt eines unwirksamen Totalverbots. Erteilte Erlaubnisse und der Schriftverkehr mit dem Mieter landen in der digitalen Mietakte, sodass du jederzeit nachweisen kannst, was vereinbart wurde. Wohnen, geregelt.

Häufige Fragen

Darf ich als Vermieter Haustiere generell verbieten?

Nein. Ein generelles Haustierverbot in einer Formularklausel ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12), weil es den Mieter unangemessen benachteiligt und gegen § 535 Abs. 1 BGB verstößt. Du kannst die Haltung von Hund oder Katze aber von deiner Zustimmung abhängig machen.

Welche Tiere darf der Mieter ohne meine Erlaubnis halten?

Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Ziervögel und ungefährliche Reptilien in üblicher Anzahl darf der Mieter ohne deine Zustimmung halten – selbst wenn der Mietvertrag ein Tierverbot enthält. Sie verursachen keine relevanten Schäden oder Störungen.

Darf ich die Haltung eines Hundes verweigern?

Nur nach einer Interessenabwägung im Einzelfall (§ 535 BGB). Maßgeblich sind Größe und Zahl der Tiere, die Wohnungsgröße, Art und Verhalten des Tieres sowie die Belange der anderen Hausbewohner. Eine pauschale, grundlose Ablehnung ist unzulässig.

Kann ich eine erteilte Erlaubnis wieder zurücknehmen?

Eine einmal erteilte, vorbehaltlose Erlaubnis kannst du grundsätzlich nicht ohne Grund widerrufen. Du kannst sie aber widerrufen, wenn das Tier konkret stört oder Schäden verursacht – etwa bei dauerhaftem Lärm, Aggression oder Verschmutzung.

Quellen

Dieser Ratgeber stützt sich auf den Gesetzestext und amtliche Quellen. Die zitierten Paragrafen kannst du hier im Original nachlesen:

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