Wohnungsübergabe bei Einzug: Protokoll für Vermieter (2026)
Aktualisiert 14.6.2026 · HausMaus Redaktion
Ein Übergabeprotokoll beim Einzug ist gesetzlich nicht Pflicht, aber dein wichtigstes Beweismittel: Es hält den Ausgangszustand der Wohnung fest, gegen den du beim Auszug Schäden abgleichst. Ohne unterschriebenes Einzugsprotokoll trägst du als Vermieter die Beweislast – und kannst kaum von der Kaution einbehalten. Erfasse Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, jeden vorhandenen Mangel mit Foto, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und den Zustand Raum für Raum, und lass beide Parteien unterschreiben.
Was ist die Wohnungsübergabe bei Einzug?
Die Wohnungsübergabe bei Einzug ist der Termin, bei dem du dem Mieter die Wohnung übergibst und ihr gemeinsam den Zustand festhaltet. Das Ergebnis ist das Übergabeprotokoll für den Einzug: die schriftliche Aufnahme des Ausgangszustands – welche Zählerstände gelten, wie viele Schlüssel den Besitzer wechseln und welche Mängel schon vorhanden sind.
Das Wichtigste vorweg: Ein Übergabeprotokoll beim Einzug ist gesetzlich nicht Pflicht. Aber es ist dein wichtigstes Beweismittel. Denn die Beweislast für den Zustand der Wohnung bei der Übergabe liegt bei dir als Vermieter – und ohne unterschriebenes Einzugsprotokoll lässt sie sich beim späteren Auszug kaum erfüllen.
Dieser Ratgeber behandelt gezielt die Übergabe beim Einzug. Den allgemeinen Aufbau und die Übergabe beim Auszug findest du im Ratgeber Übergabeprotokoll für Vermieter.
Warum das Einzugsprotokoll über die Kaution entscheidet (§§ 538, 551 BGB)
Beim Auszug gilt: Für Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch – die normale Abnutzung – haftet der Mieter nicht (§ 538 BGB). Leichte Laufspuren, kleine Kratzer oder verblasste Wandfarbe nach Jahren sind keine Schäden.
Willst du beim Auszug etwas von der Kaution einbehalten (§ 551 BGB), musst du beweisen, dass ein echter Schaden vorliegt, dass er über die normale Abnutzung hinausgeht und dass er während der Mietzeit entstanden ist. Genau diesen Vergleich liefert nur das Einzugsprotokoll: Es belegt, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Fehlt es, kannst du nicht zeigen, dass ein Mangel beim Auszug neu ist – und dein Anspruch scheitert an der Beweislast.
Achtung: Ohne unterschriebenes Einzugsprotokoll trägst du die volle Beweislast für den ursprünglichen Zustand der Wohnung. Im Streit um die Kaution verlierst du dann regelmäßig – selbst wenn der Schaden tatsächlich vom Mieter stammt –, weil du den Ausgangszustand nicht belegen kannst.
Checkliste: Was du beim Einzug festhältst
- Datum und Ort der Übergabe sowie die Namen von Vermieter und Mieter.
- Zählerstände für Strom, Gas und Wasser – beidseitig abgelesen und im Protokoll notiert. Sie sind die Grundlage für die spätere Nebenkostenabrechnung.
- Anzahl der übergebenen Schlüssel je Art (Wohnung, Haustür, Keller, Briefkasten, Garage) – jede Art einzeln. Das ordnet später Nachschlüssel und Austauschkosten zu.
- Zustand Raum für Raum: Wände, Böden, Fenster, Bad, Küche, Einbauten.
- Jeder vorhandene Mangel einzeln und konkret beschrieben – Lage, Art, Umfang. Was hier nicht vermerkt ist, gilt später als mangelfrei übergeben.
- Fotos zu jedem Raum und jedem Mangel, datiert.
- Unterschrift beider Parteien am Ende.
Einzugsprotokoll und Auszugsprotokoll – was sich unterscheidet
| Beim Einzug | Beim Auszug | |
|---|---|---|
| Zweck | Ausgangszustand festhalten | Veränderungen feststellen |
| Zählerstände | Startwerte erfassen | Endwerte erfassen |
| Mängel | vorhandene Mängel notieren (entlasten den Mieter) | neue Schäden notieren (Grundlage für Einbehalt) |
| Schlüssel | Ausgabe dokumentieren | Rückgabe prüfen |
| Beweiswert | belegt den Anfangszustand | belegt den Endzustand |
Erst beide Protokolle zusammen ergeben den Vergleich, auf dem ein Kautionseinbehalt rechtlich tragfähig ruht. Das Einzugsprotokoll ist dabei die Hälfte, die viele Vermieter vergessen – und ohne die der Auszug nichts beweist.
Häufige Fehler beim Einzug
- Kein Einzugsprotokoll – beim Auszug fehlt dann der Vergleichsmaßstab.
- Zählerstände nicht erfasst – Streit über Verbrauch und Nebenkosten ist vorprogrammiert.
- Mängel zu vage beschrieben („Kratzer im Wohnzimmer“ statt Lage, Größe, Foto).
- Schlüsselzahl fehlt – Nachschlüssel und Austauschkosten lassen sich nicht zuordnen.
- Nur eine Unterschrift – ein einseitiges Protokoll hat kaum Beweiswert.
Mit HausMaus geht das einfacher
HausMaus führt die Übergabe beim Einzug Schritt für Schritt durch. Du wählst die Art der Übergabe (Einzug oder Auszug), nimmst die Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung sowie die Anzahl der Schlüssel direkt in der App auf, dokumentierst den Zustand Raum für Raum und hältst jeden vorhandenen Mangel mit Fotos fest. Beide Parteien unterschreiben digital, und das fertige Protokoll wird in den Dokumenten-Vault gespeichert – griffbereit als Beweismittel, wenn es beim Auszug um die Kaution geht.
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Häufige Fragen
Ist ein Übergabeprotokoll beim Einzug Pflicht?
Nein. Kein Gesetz schreibt ein Übergabeprotokoll beim Einzug zwingend vor, und Aufbau und Inhalt sind nicht geregelt. Eine Pflicht kann sich nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung im Mietvertrag ergeben. Empfohlen ist es trotzdem dringend: Es ist im Streitfall das entscheidende Beweismittel für den Zustand der Wohnung bei Einzug.
Was gehört in ein Einzugsprotokoll?
Datum und Ort, die Namen von Vermieter und Mieter, die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, die Anzahl der übergebenen Schlüssel je Art, der Zustand Raum für Raum und jeder vorhandene Mangel – einzeln und konkret beschrieben, möglichst mit Foto. Am Ende unterschreiben beide Parteien.
Was passiert mit Mängeln, die ich erst beim Einzug entdecke?
Trage jeden vorhandenen Mangel ins Einzugsprotokoll ein. Was dort als Mangel vermerkt ist, kannst du dem Mieter später nicht anlasten – und was als mangelfrei abgezeichnet ist, gilt als so übergeben. Verdeckte Mängel, die beim Termin nicht erkennbar waren (z. B. Schimmel hinter einem Schrank), kann der Mieter auch nachträglich melden.
Brauche ich Fotos beim Einzug?
Fotos sind nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Datierte Fotos zu jedem Raum und jedem Mangel machen den Zustand bei Einzug nachweisbar. Beim Auszug bilden sie den Vergleichsmaßstab dafür, ob ein Schaden während der Mietzeit neu entstanden ist.
Warum entscheidet das Einzugsprotokoll über die Kaution?
Weil du beim Auszug beweisen musst, dass ein Schaden über die normale Abnutzung hinausgeht und während der Mietzeit entstanden ist (§ 538 BGB). Erst der Vergleich zwischen Einzugs- und Auszugszustand liefert diesen Beweis. Ohne Einzugsprotokoll kannst du nicht belegen, dass der Mangel neu ist – und ein Einbehalt von der Kaution (§ 551 BGB) scheitert an der Beweislast.
Quellen
Dieser Ratgeber stützt sich auf den Gesetzestext und amtliche Quellen. Die zitierten Paragrafen kannst du hier im Original nachlesen: