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Modernisierung: Rechte des Mieters & Mieterhöhung (2026)

Aktualisiert 14.6.2026 · HausMaus Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

Dein Vermieter muss eine Modernisierung mindestens drei Monate vorher in Textform ankündigen (Modernisierungsankündigung, § 555c BGB) und darf danach 8 % der auf deine Wohnung entfallenden Kosten auf die Jahresmiete umlegen (§ 559 BGB). Die Erhöhung ist gekappt auf 3 €/m² in sechs Jahren – auf 2 €/m², wenn deine Miete unter 7 €/m² liegt (§ 559 Abs. 3a BGB). Du musst die Maßnahme grundsätzlich dulden (§ 555d BGB), kannst aber einen Härteeinwand erheben und hast nach der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB).

Was bedeutet Modernisierung für dich als Mieter?

Eine Modernisierung ist eine bauliche Maßnahme, die deine Wohnung dauerhaft verbessert – etwa eine energetische Sanierung, ein neues Bad oder der Einbau eines Aufzugs. Anders als eine reine Instandhaltung (Reparatur, Erhalt des bisherigen Zustands) darf der Vermieter die Kosten einer echten Modernisierung teilweise auf die Miete umlegen.

Das Wichtigste zuerst, in einem Satz: Dein Vermieter muss die Maßnahme mindestens drei Monate vorher ankündigen (§ 555c BGB), du musst sie grundsätzlich dulden (§ 555d BGB), und er darf danach 8 % der Kosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB) – aber gekappt auf 3 €/m² in sechs Jahren (§ 559 Abs. 3a BGB). Gegen beides – die Bauarbeiten und die Erhöhung – hast du klar geregelte Rechte.

Wie viel darf die Miete steigen? Die 8-%-Regel und die Kappungsgrenze (§ 559 BGB)

Nach Abschluss der Modernisierung darf der Vermieter die Jahresmiete um 8 % der für deine Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen (Modernisierungsumlage, § 559 Abs. 1 BGB). Diese Erhöhung ist dauerhaft und folgt einer eigenen Logik – sie ist unabhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Kappungsgrenze des § 558 BGB.

Entscheidend für dich: Bevor die 8 % gerechnet werden, müssen zwei Posten abgezogen werden.

  • Ersparte Instandhaltungskosten (§ 559 Abs. 2 BGB): Ersetzt die Maßnahme eine ohnehin fällige Reparatur (z. B. alte, kaputte Fenster gegen neue), darf der Reparaturanteil nicht umgelegt werden.
  • Öffentliche Fördermittel und zinsverbilligte Darlehen (§ 559a BGB): Hat der Vermieter Zuschüsse oder geförderte Kredite erhalten, mindern diese die umlagefähigen Kosten.

Und über allem steht die Kappungsgrenze (§ 559 Abs. 3a BGB):

Deine Miete vor der ErhöhungMaximale Erhöhung in 6 Jahren
7 €/m² oder mehr3 €/m²
unter 7 €/m²2 €/m²

Die Grenze gilt pro Quadratmeter Wohnfläche über sechs Jahre. Selbst wenn die 8-%-Formel mehr ergibt, darf deine Miete nicht stärker steigen.

Ein Rechenbeispiel

So prüfst du die Erhöhung Schritt für Schritt:

  1. Modernisierungskosten der Wohnung: 12.000 €
  2. Ersparte Instandhaltung abziehen (§ 559 Abs. 2 BGB): − 2.000 €
  3. Fördermittel abziehen (§ 559a BGB): − 0 € (hier keine)
  4. Umlagefähige Kosten: 10.000 €
  5. 8 % pro Jahr (§ 559 Abs. 1 BGB): 800 €/Jahr → 66,67 €/Monat

Kappungsprobe bei einer 60-m²-Wohnung mit Ausgangsmiete über 7 €/m²: erlaubt sind 3 €/m² × 60 m² = 180 € über sechs Jahre. Die errechneten 66,67 €/Monat liegen darunter – die Erhöhung ist zulässig. Läge die Ausgangsmiete unter 7 €/m², wäre bei 2 €/m² × 60 m² = 120 € Schluss, und die Erhöhung würde gekürzt.

Achtung: Prüfe immer, ob die ersparte Instandhaltung abgezogen wurde – das ist der häufigste Fehler zu deinen Lasten. Und beachte die Frist für den Härteeinwand: Wende dich bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform an den Vermieter (§ 555d Abs. 3 BGB), sonst kann das Recht entfallen.

Muss ich die Modernisierung dulden? (§ 555d BGB)

Grundsätzlich ja: Für eine ordnungsgemäß angekündigte Modernisierung besteht eine Duldungspflicht (§ 555d Abs. 1 BGB). Du musst die Arbeiten in deiner Wohnung also zulassen.

Aber: Du kannst die Duldung verweigern, wenn die Maßnahme – oder die spätere Mieterhöhung – für dich, deine Familie oder andere Haushaltsangehörige eine Härte bedeutet, die auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (Härteeinwand, § 555d Abs. 2 BGB). Gründe können baulicher, gesundheitlicher, persönlicher oder finanzieller Art sein.

Wichtig ist die Frist: Den Härteeinwand musst du dem Vermieter bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Ankündigung folgt, in Textform mitteilen (§ 555d Abs. 3 BGB). Versäumst du sie unverschuldet, kannst du Härtegründe nur noch ausnahmsweise nachschieben, wenn du sie unverzüglich nachholst.

Wann muss ich die erhöhte Miete zahlen?

Nach Abschluss der Arbeiten erklärt der Vermieter die Erhöhung in Textform (Erhöhungserklärung, § 559b BGB). Die erhöhte Miete ist erst ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen (§ 559b Abs. 2 BGB). War die Ankündigung fehlerhaft oder wurden die angekündigten Kosten um mehr als 10 % überschritten, verschiebt sich der Zahlungsbeginn um weitere drei Monate.

Kann ich kündigen? Dein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB)

Ja. Sobald der Vermieter eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB geltend macht, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB). Du kannst bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung außerordentlich kündigen; das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats. In diesem Fall musst du die erhöhte Miete nicht zahlen.

Häufige Fehler

  • Die ersparte Instandhaltung wird nicht aus den Kosten herausgerechnet – die Erhöhung fällt dann zu hoch aus (§ 559 Abs. 2 BGB).
  • Der Härteeinwand wird zu spät erhoben und verfällt (§ 555d Abs. 3 BGB).
  • Die erhöhte Miete wird sofort gezahlt, obwohl sie erst ab dem dritten Monat fällig ist (§ 559b Abs. 2 BGB).
  • Die Modernisierungsankündigung ist unvollständig (es fehlt z. B. die zu erwartende Mieterhöhung) – dann läuft die Duldungsfrist gar nicht erst an (§ 555c BGB).

Mit HausMaus geht das einfacher

Für Mieter ist HausMaus kostenlos. Bekommst du eine Modernisierungsmieterhöhung, prüft HausMaus die Erhöhung gegen die Grenzen des § 559 BGB – die 8 % auf die umlagefähigen Kosten und die Kappung auf 3 €/m² (bzw. 2 €/m²) – und du kannst direkt in der App zustimmen oder Widerspruch einlegen. Der Fristen-Tracker behält die Termine für deinen Härteeinwand und dein Sonderkündigungsrecht im Blick, und der Mietrechts-Assistent beantwortet deine Fragen zur Maßnahme – alles an einem Ort. So weißt du in Ruhe, was rechtens ist, bevor du reagierst.

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Häufige Fragen

Muss ich die Modernisierung dulden?

Grundsätzlich ja. Du hast eine Duldungspflicht für ordnungsgemäß angekündigte Modernisierungsmaßnahmen (§ 555d Abs. 1 BGB). Die Frist läuft aber erst, wenn die Modernisierungsankündigung den Anforderungen des § 555c BGB entspricht. Du kannst die Duldung verweigern, wenn die Maßnahme für dich, deine Familie oder andere Haushaltsangehörige eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutet (Härteeinwand, § 555d Abs. 2 BGB). Den Härteeinwand musst du dem Vermieter bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform mitteilen.

Um wie viel darf die Miete nach einer Modernisierung steigen?

Der Vermieter darf 8 % der für deine Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen (Modernisierungsumlage, § 559 Abs. 1 BGB). Vorher müssen ersparte Instandhaltungskosten und öffentliche Fördermittel abgezogen werden (§ 559 Abs. 2, § 559a BGB). Bei mehreren Wohnungen zählt nur der auf deine Wohnung entfallende Anteil.

Was ist die Kappungsgrenze bei Modernisierung?

Die Modernisierungsumlage darf deine Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 €/m² erhöhen (§ 559 Abs. 3a BGB). Lag deine Miete vor der Erhöhung unter 7 €/m², gilt eine niedrigere Grenze von 2 €/m². Rechnet die 8-%-Formel mehr aus, wird auf diesen Kappungsbetrag gekürzt.

Kann ich nach der Modernisierungsmieterhöhung kündigen?

Ja. Macht der Vermieter eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB geltend, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB). Du kannst bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung außerordentlich kündigen; das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats, und die erhöhte Miete musst du nicht zahlen.

Was muss in der Modernisierungsankündigung stehen?

Die Ankündigung muss dir spätestens drei Monate vor Beginn in Textform zugehen (§ 555c BGB) und Art, voraussichtlichen Umfang, voraussichtlichen Beginn und Dauer der Maßnahme, die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten enthalten. Außerdem soll sie dich auf die Form und Frist des Härteeinwands hinweisen. Fehlt etwas davon, läuft die Frist für deine Duldung nicht an.

Quellen

Dieser Ratgeber stützt sich auf den Gesetzestext und amtliche Quellen. Die zitierten Paragrafen kannst du hier im Original nachlesen:

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