Staffelmiete und Indexmiete prüfen (2026)
Aktualisiert 14.6.2026 · HausMaus Redaktion
Eine Staffelmiete braucht für jede Stufe einen festen Eurobetrag und mindestens 12 Monate Abstand (§ 557a BGB). Eine Indexmiete folgt dem Verbraucherpreisindex (VPI), darf höchstens einmal im Jahr steigen und muss in Textform den alten und den neuen Indexwert sowie die neue Miete nennen (§ 557b BGB). Bei beiden ist eine zusätzliche Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen, und beide starten unter der Mietpreisbremse (§ 556d BGB).
Was sind Staffelmiete und Indexmiete?
Staffelmiete und Indexmiete sind zwei Sonderformen der Miete, bei denen künftige Erhöhungen schon im Mietvertrag vereinbart sind. Sie laufen nicht über das übliche Verfahren der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) – wie das geht, liest du im Ratgeber Mieterhöhung prüfen.
Die wichtigste Tatsache zuerst: Auch eine vereinbarte Staffel- oder Indexmiete ist an feste gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Stimmt eine davon nicht, ist die Erhöhung unwirksam – und du musst sie nicht zahlen. Bei der Indexmiete kommt hinzu, dass die Erhöhung erst geschuldet ist, nachdem der Vermieter sie ordnungsgemäß erklärt hat.
Ist meine Staffelmiete zulässig? (§ 557a BGB)
Eine Staffelmiete legt für bestimmte Zeiträume unterschiedliche, im Voraus festgelegte Mieten fest. Damit sie wirksam ist, müssen vier Punkte stimmen:
- Feste Eurobeträge. Jede Stufe muss als konkreter Geldbetrag im Vertrag stehen – „ab 1. Januar 2027: 920 €". Eine reine Prozentangabe genügt nicht (§ 557a Abs. 1 BGB).
- Mindestens 12 Monate je Stufe. Zwischen zwei Stufen muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 1 BGB).
- Schriftform. Die Vereinbarung muss schriftlich getroffen sein.
- Keine zusätzliche Erhöhung. Während der Laufzeit sind Mieterhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB).
Stimmt einer dieser Punkte nicht, ist die betroffene Staffel unwirksam – dann gilt die zuletzt wirksam vereinbarte Miete weiter.
Ist meine Indexmiete korrekt erhöht? (§ 557b BGB)
Bei der Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistisches Bundesamt gekoppelt. Steigt der Index, kann der Vermieter die Miete anpassen – aber nur, wenn er es richtig macht:
- Höchstens einmal im Jahr. Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens 12 Monate unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB).
- Erklärung in Textform. Die Erhöhung muss der Vermieter aktiv in Textform erklären – Brief, E-Mail oder Fax (§ 557b Abs. 3 BGB). Sie tritt nicht automatisch ein.
- Alter und neuer Index plus neue Miete. Die Erklärung muss die eingetretene Änderung des Preisindex – also den alten und den neuen Indexwert – sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag nachvollziehbar angeben (§ 557b Abs. 3 BGB).
- Keine zusätzliche Erhöhung. Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist während der Laufzeit ausgeschlossen (§ 557b Abs. 2 BGB).
Achtung: Eine Indexerhöhung ist erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang einer ordnungsgemäßen, nachrechenbaren Erklärung geschuldet (§ 557b Abs. 3 BGB). Zahle nicht mehr, bevor du die Erklärung geprüft hast – ohne Angabe von altem und neuem Indexwert ist die Erhöhung nicht fällig.
Wie rechne ich eine Indexerhöhung nach?
Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des VPI, angewendet auf die Ausgangsmiete. Die Formel:
neue Miete = alte Miete × (aktueller VPI ÷ Basis-VPI)
Der Basis-VPI ist der Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Festsetzung (Vertrags- beginn oder letzte Erhöhung), der aktuelle VPI der Stand zum Erhöhungszeitpunkt.
Ein Rechenbeispiel:
| Wert | Beispiel |
|---|---|
| Alte Nettokaltmiete | 800,00 € |
| Basis-VPI (letzte Festsetzung) | 112,0 |
| Aktueller VPI | 118,5 |
| Index-Veränderung | +5,80 % |
| Neue Miete (800 × 118,5 ÷ 112,0) | 846,43 € |
Rechne immer selbst nach. Stimmt der vom Vermieter genannte neue Indexwert nicht mit dem amtlichen VPI des Statistisches Bundesamt überein oder weicht die errechnete Miete ab, kannst du der Erhöhung in dieser Höhe widersprechen.
Staffelmiete oder Indexmiete – was prüfe ich jeweils?
| Prüfpunkt | Staffelmiete (§ 557a) | Indexmiete (§ 557b) |
|---|---|---|
| Form der Erhöhung | feste Eurobeträge im Vertrag | an VPI gekoppelt, in Textform erklärt |
| Mindestabstand | 12 Monate je Stufe | 12 Monate zwischen Anpassungen |
| Automatisch wirksam? | ja, zum vereinbarten Termin | nein – erst nach Erklärung |
| Was muss genannt sein? | Betrag und Termin jeder Stufe | alter + neuer Index und neue Miete |
| § 558 zusätzlich? | nein | nein |
| Mietpreisbremse (§ 556d)? | ja – auch je Stufe | ja – bei der Ausgangsmiete |
Gilt die Mietpreisbremse auch hier?
Ja. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf auch bei Staffel- und Indexmiete die Ausgangsmiete zu Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (§ 556d BGB). Bei der Staffelmiete wird zusätzlich jede einzelne Stufe an dieser Grenze gemessen (§ 557a Abs. 4 BGB). Wie du das nachrechnest und zu viel gezahlte Miete zurückforderst, steht im Ratgeber Mietpreisbremse prüfen.
Häufige Fehler von Mietern
- Prozentangaben in der Staffel hinnehmen. Eine Staffel braucht feste Eurobeträge; eine reine Prozentstaffel ist unwirksam (§ 557a Abs. 1 BGB).
- Die Indexerhöhung sofort zahlen. Geschuldet ist sie erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang einer ordnungsgemäßen Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB).
- Den Indexwert nicht nachrechnen. Vergleiche den genannten VPI mit dem amtlichen Wert des Statistisches Bundesamt.
- Die Mietpreisbremse vergessen. Auch eine vertraglich vereinbarte Miete darf die Grenze von 10 % zu Mietbeginn nicht überschreiten (§ 556d BGB).
- Eine zusätzliche § 558-Erhöhung akzeptieren, obwohl sie neben Staffel- oder Indexmiete ausgeschlossen ist.
Mit HausMaus geht das einfacher
HausMaus ist für Mieter kostenlos. Die App prüft, ob ein Staffel- oder Indexschritt korrekt berechnet ist und sich im Rahmen des Gesetzes bewegt, und hilft dir mit dem Mieterhöhungs-Assistenten zu entscheiden, ob du zustimmst oder widersprichst. Zusätzlich prüft die Mietpreisbremse-Prüfung (§ 556d BGB), ob deine Ausgangsmiete die zulässige Grenze einhält, und die Vertragsanalyse erklärt dir die Staffel- oder Indexklausel in deinem Mietvertrag.
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Häufige Fragen
Ist meine Staffelmiete zulässig?
Eine Staffelmiete ist nur zulässig, wenn jede Stufe als fester Eurobetrag im Vertrag steht – Prozentangaben genügen nicht – und zwischen zwei Stufen mindestens 12 Monate liegen (§ 557a Abs. 1 und 2 BGB). Die Vereinbarung muss in Schriftform getroffen sein. Während der Laufzeit sind Mieterhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen. Fehlt einer dieser Punkte, ist die jeweilige Staffel unwirksam.
Wie berechne ich die Indexmiete?
Die neue Miete ergibt sich aus: alte Miete × (aktueller VPI ÷ Basis-VPI). Basis-VPI ist der Verbraucherpreisindex des Statistisches Bundesamt zum Zeitpunkt der letzten Festsetzung, aktueller VPI der zum Zeitpunkt der Erhöhung. Beispiel: 800 € × (118,5 ÷ 112,0) = 846,43 €. Maßgeblich ist die prozentuale Änderung des Index, die auf die Ausgangsmiete angewendet wird (§ 557b BGB).
Darf zusätzlich nach § 558 erhöht werden?
Nein. Sowohl bei der Staffelmiete (§ 557a Abs. 2 BGB) als auch bei der Indexmiete (§ 557b Abs. 2 BGB) ist eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB während der Laufzeit ausgeschlossen. Eine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB ist bei der Staffelmiete ebenfalls ausgeschlossen; bei der Indexmiete nur zulässig, soweit der Vermieter sie nicht zu vertreten hat.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei Staffel- und Indexmiete?
Ja. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in ausgewiesenen Gebieten auch für Staffel- und Indexmieten. Geprüft wird die Ausgangsmiete zu Mietbeginn: Sie darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Bei der Staffelmiete wird zusätzlich jede einzelne Stufe an dieser Grenze gemessen (§ 557a Abs. 4 BGB).
Ab wann muss ich die erhöhte Indexmiete zahlen?
Die erhöhte Indexmiete ist erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung geschuldet (§ 557b Abs. 3 BGB). Geht die Erklärung im Juni zu, zahlst du die neue Miete ab August. Vorher musst du nicht mehr zahlen – auch dann nicht, wenn der Index längst gestiegen ist.
Was ist der Unterschied zwischen Staffelmiete und Indexmiete?
Bei der Staffelmiete stehen die künftigen Mieten als feste Eurobeträge schon im Vertrag (§ 557a BGB) – sie steigen automatisch zum vereinbarten Termin. Bei der Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt (§ 557b BGB); sie steigt erst, wenn der Vermieter die Erhöhung in Textform erklärt und den Indexstand belegt.
Quellen
Dieser Ratgeber stützt sich auf den Gesetzestext und amtliche Quellen. Die zitierten Paragrafen kannst du hier im Original nachlesen: