Ratgeber / Kaution
Kaution
Höhe, Anlage und Rückzahlung der Mietkaution (§ 551 BGB).
Ratgeber für Vermieter
- Mietkaution richtig anlegen und verzinsen (2026)
Wie Vermieter die Mietkaution korrekt anlegen: maximal drei Nettokaltmieten, getrennt vom Privatvermögen, insolvenzfest und verzinslich. Die Zinsen stehen dem Mieter zu – § 551 BGB.
- Kaution einbehalten oder zurückzahlen: Vermieter 2026
Wann dürfen Vermieter die Kaution einbehalten und wann muss zurückgezahlt werden? Prüffrist, erlaubte Abzüge und Einbehalt für die Nebenkostenabrechnung – § 551 BGB.
Ratgeber für Mieter
- Mietkaution: Wie viel ist erlaubt? (2026)
Mietkaution nach § 551 BGB: höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Monatsraten. Wo der Vermieter sie verwahren muss und wem die Zinsen gehören.
- Kaution zurückfordern: Wann bekomme ich sie zurück? (2026)
Mietkaution zurückfordern nach § 551 BGB: Der Vermieter hat eine Prüffrist von meist 3–6 Monaten. So fordern Sie Ihre Kaution samt Zinsen zurück.
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